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   OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34009
OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22 (https://dejure.org/2022,34009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.11.2022 - 14 U 849/22 (https://dejure.org/2022,34009)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. November 2022 - 14 U 849/22 (https://dejure.org/2022,34009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • kanzlei.biz

    Schufa Werbung bei bloßer Datenkopie unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz greift nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 UWG beispielsweise ein, wenn die geschäftliche Handlung eines Dritten dazu führt, dass der Kunde ein anderes Produkt desselben Herstellers erhält als dasjenige, das ihm vom Dritten unter der vom ...

  • rechtsportal.de

    Lauterkeitsrechtlicher Irreführungsschutz; Schutz vor einer Verwechslung von Produkten; Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz

Besprechungen u.ä.

  • recht-vertieft.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    SCHUFA-Bonitätsauskunft (Fallsammlung zum UWG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Der Beklagte zu 2) haftet als alleiniger Geschäftsführer der Beklagten zu 1) für die von dieser begangenen Wettbewerbsverstöße (BGHZ 201, 344 - Geschäftsführerhaftung).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Die durch die in Rede stehenden Angaben ausgelöste Fehlvorstellung ist im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 UWG geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise die zu treffende Entscheidung über die Online-Bestellung einer Bonitätsauskunft zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2016, 1073 Rn. 27 - Geo-Targeting, mwN).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Dem Zeicheninhaber darf über das Lauterkeitsrecht keine Schutzposition eingeräumt werden, die ihm nach dem Kennzeichenrecht nicht zukommt (BGH GRUR 2018, 935 - goFit; BGH WRP 2016, 1236 - Baumann II, mwN).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14

    Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Dem Zeicheninhaber darf über das Lauterkeitsrecht keine Schutzposition eingeräumt werden, die ihm nach dem Kennzeichenrecht nicht zukommt (BGH GRUR 2018, 935 - goFit; BGH WRP 2016, 1236 - Baumann II, mwN).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Die Zustellung der Klage an den Beklagten zu 2) ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wurde (BGH NJW 2013, 387).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Dadurch macht die Klägerin deutlich, dass Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags allein die konkrete Verletzungsform ist (BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Es ist Sache der Beklagten, Wege zu finden, die aus dem Verbotsbereich herausfinden (st. Rspr.; BGH WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Köhler/ Bornkamm/Feddersen, UWG, § 12 Rn. 145).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22
    Auf eine genaue Vorstellung des Verkehrs von den Eigenschaften und Merkmalen kommt es dabei nicht an; auch nicht näher konkretisierte Qualitätserwartungen oder unpräzise Vorstellungen über das Erzeugnis sind geschützt (BGH GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz I; Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 5 Rn. 160).
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